Englisch
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A. Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten (ohne Pause), ein zweisprachiges Wörterbuch in gedruckter Form ist während der ganzen Prüfung erlaubt.
Inhalte
A | Hör- und Hörsehverstehen | Zweisprachiges Wörterbuch erlaubt, ausschließlich in gedruckter Form | 18 Punkte |
B | Sprachgebrauch | 18 Punkte | |
C | Leseverstehen | 18 Punkte | |
D | Sprachmittlung (neu 2022) | 9 Punkte | |
E | Text- und Medienkompetenz (neu 2022) | 9 Punkte | |
F | Schreiben | 20 Punkte |
A. Hör- und Hörsehverstehen
Von einer CD werden zweimal hintereinander gesprochene Texte vorgespielt. Meist handelt es sich hierbei um Dialoge, Durchsagen, Berichte oder Ähnliches. Die Aufgabe ist es, diesem Text Informationen zu entnehmen und Fragen zu beantworten.
B. Sprachgebrauch
In diesem Teil werden der Wortschatz, die Grammatik sowie die Ausdrucksfähigkeit überprüft.
C. Leseverstehen
Hier wird die Fähigkeit getestet, Informationen aus einem vorher gelesenen Text zu entnehmen.
D. Sprachmittlung (neu)
Hier dient der Prüfling als Vermittler/-in zwischen den Sprachen. So soll man z. B. aus einem englischen Text Informationen entnehmen und diese in einem deutschen Text verschriftlichen.
E. Text- und Medienkompetenz (neu)
Auch Teil E Text- und Medienkompetenzen ist neuer Bestandteil der Prüfung.
Auch hier geht es um das Übertragen von Informationen, beispielsweise aus einem Chat in ein Poster.
F. Schreiben
Es stehen zwei Aufgaben zur Auswahl, von denen es eine zu bearbeiten gilt. Der Prüfling kann zwischen dem Verfassen eines Briefes, einer E-Mail etc. (Correspondence) und kreativem Schreiben wie z. B. der Beschreibung eines bzw. mehrerer Bilder (Creative Writing) wählen.
Eine Musterprüfung zur Ansicht ist online einsehbar:
https://mediathek.mebis.bayern.de/archiv.php?doc=display&id=BY-00228075
B. Mündliche Prüfung
Teil A: Picture-based Interview
Aus den im Laufe des Schuljahres behandelten Themen lt. der im LehrplanPlus Englisch 9, ausgewiesenen Themengebiete, z. B. kulturelle, gesellschaftliche und lebensraumbezogene Grundkenntnisse zu Südafrika, Indien, Australien und Neuseeland, Aspekte des Alltagslebens, Aspekte aus der Arbeits- und Berufswelt, Aspekte der Freizeitgestaltung , erhält der Prüfling eine Bildvorlage zu einem Thema, z. B. Freetime activity. Das Bild ist nicht vorab aus dem Unterricht bekannt; die Thematik kann zwar im Unterricht behandelt worden sein, jedoch keineswegs im Zusammenhang mit dem Bild, das in der konkreten Situation der Leistungsfeststellung eingesetzt wird.
Zuerst hat der Prüfling etwa ½ Minute Zeit, um sich mit dem Bild auseinanderzusetzen. Danach entwickelt sich ein Gespräch zwischen prüfender Lehrkraft und Prüfling. Es erfolgt aufgrund der Fragen bzw. Impulse aus dem Gesprächsleitfaden, der dem Prüfer vorliegt.
Insgesamt werden 5 Fragen gestellt bzw. Gesprächsimpulse gegeben:
– 3 bildbezogene aus SET A
(Diese beziehen sich auf die im Bild dargestellten Aspekte.)
z. B. bei einem Foto, auf dem u. a. ein Mädchen abgebildet ist:
– Where is the girl?
– Describe what the girl is doing.
– Describe what the girl is wearing.
– What´s the weather like?
– Describe the background.
und
– 2 weiterführende aus SET B.(Diese beziehen sich nicht mehr direkt auf den Bildinhalt, gehen jedoch vom Bild aus.)
z. B.
– Could you imagine to go hiking in the mountains? Why? Why not?
– Why do you think the girl is sitting there alone?
– What would you like to do in the mountains?
– What do you have to pack for a hiking tour?
– How would you like to spend your summer holidays?
Hinweise:
Das Bild ist Anlass für mündliche Sprachproduktion seitens des Prüflings. Erwartet wird ein Gespräch zur Thematik anhand des Gesprächsleitfadens zwischen prüfender Lehrkraft und Prüfling. Es wird kein Faktenwissen abgefragt.
Teil B: Topic-based Talk
Aus den im Laufe des Schuljahres behandelten Themen lt. der im LehrplanPlus Englisch 9, ausge-wiesenen Themengebiete, z. B. eine Großstadt aus dem Blickwinkel der Einwohner und der Touristen, erhält der Prüfling ein Thema, z. B. Travelling to a big city, das er nicht bereits vorab vorbereitet hat.
Nach einer kurzen Vorbereitungszeit, etwa 1 ½ Minuten, in welcher der Prüfling auch die Möglichkeit hat, sich Notizen zu machen, äußert er sich zum Thema.
Erwartet wird, dass er aus den 6 Teilaspekten insgesamt 3 auswählt, z. B. accomodation, places, dangers, zu denen er ungefähr 2 Minuten lang spricht. Dabei darf er eigene Erfahrungen und Wissen zur Thematik einbringen.
Hinweise:
Die Themenstellung stellt einen Anlass für mündliche Sprachproduktion seitens des Prüflings dar.
Es wird kein Faktenwissen abgefragt.
Der Prüfling darf keinesfalls ein auswendig gelerntes Referat vortragen. Die Thematik, z. B. eine Großstadt, sollte im Unterricht behandelt worden sein; die konkrete Aufgabe (Thema mit Teilaspekten), zu der der Prüfling sich äußern soll, jedoch nicht.
Die prüfende Lehrkraft verfügt über eine Reihe von Fragen, die aber nur dann einzusetzen sind, wenn der Prüfling ins Stocken gerät oder vom Thema abweicht.
Zusätzlich können weitere Impulse gesetzt werden, um mehr Sprachproduktion einzufordern. Diese Unterstützung führt nicht zu Punktabzug, wenn der Prüfling sich aufgrund der Hilfsimpulse/-fragen themenbezogen äußert.
Die prüfende Lehrkraft sagt nur das Notwendigste, um dem Prüfling genügend Möglichkeit zu geben, seine Sprachhandlungskompetenz unter Beweis zu stellen.
Teil C: Sprachmittlung
Der Prüfling soll zeigen, dass er in vertrauten Alltagssituationen aus dem Englischen ins Deutsche bzw. aus dem Deutschen ins Englische dolmetschen kann.
Zuerst wird dem Prüfling die Situation in englischer Sprache kurz mündlich vorgestellt, z. B.
You are at the central bus station. A tourist from abroad wants to talk to the bus driver but doesn’t speak German. The bus driver’s English is not good enough. Interpret what they say.
Anschließend tragen die beiden prüfenden Lehrkräfte die einzelnen Gesprächsteile abwechselnd vor, d. h. jede Lehrkraft übernimmt eine Rolle und liest nur jeweils ihre Teile in der Sprache der Rolle vor.
Der Prüfling arbeitet ohne schriftliche Textvorgabe. Er hört zu und überträgt sinngemäß ins Englische bzw. ins Deutsche. Eine wortwörtliche Übersetzung wird nicht erwartet, vielmehr wird geprüft, ob der Prüfling in der Lage ist, die Aussagen sinngemäß in die jeweils andere Sprache zu übertragen.
Es kann vorkommen, dass der Prüfling bestimmte Wörter oder Redewendungen aus dem Englischen nicht kennt oder dass es dafür keine wortwörtliche Entsprechung in der deutschen Sprache gibt. In diesem Fall soll er auf Strategien wie Nachfragen zurückgreifen. Allerdings muss er in englischer Sprache nachfragen, um von der Englisch sprechenden Lehrkraft eine Antwort zu erhalten. Auf eine deutsche Nachfrage wird die Lehrkraft mit der englischen Rolle nicht reagieren, da sie ja nur Englisch spricht. Sie antwortet mit einer Erklärung der Wortbedeutung auf Englisch und nicht mit einer deutschen Übersetzung des Wortes. Für Nachfragen dieser Art erfolgt kein Punktabzug. Sofern dem Prüfling das englische Wort für ein deutsches fehlt, muss er Umschreibungstechniken anwenden, um den Sinn des fehlenden englischen Wortschatzes auszugleichen.
Jede Rolle enthält mindestens vier Gesprächsanteile. Dabei muss beachtet werden, dass die Länge dieser unterschiedlich sein kann. Dies wird bei der Gewichtung entsprechend berücksichtigt.
Hinweise
Für diesen Teil sind insgesamt fünf Minuten vorgesehen, d. h. dass die prüfende Lehrkraft diesen Teil der mündlichen Leistungsfeststellung nach fünf Minuten beendet, selbst wenn noch nicht alle Gesprächsanteile übertragen wurden.
Das Übertragen aus der deutschen in die englische Sprache erfordert meist eine höhere Sprachkompetenz. Dies wird bei der Gewichtung der deutsch-englischen im Verhältnis zu den englischdeutschen Teilen mit zwei Dritteln (10 P) zu einem Drittel (5 P) berücksichtigt.
Sprechstunde nach Vereinbarung
Anmerkung:
Die Mittelschule Kempten (Allgäu) bei der Hofmühle weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben ohne Gewähr sind. Änderungen vorbehalten.